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AkdÄ erneuert Online-Meldebogen für UAW

Die AkdÄ hat ihren Meldebogen für unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Medikationsfehler erneuert. Für ärztliche Praxen bieten sich zwei kleine Link- und AMTS-Prüfschritte an.

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Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat ihren Online-Meldebogen für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) und Medikationsfehler erneuert. Dynamische Eingabemasken, Plausibilitätsprüfungen und eine für mobile Geräte optimierte Darstellung gehören zu den Änderungen. Der berufsrechtliche Hinweis der Mitteilung bezieht sich auf Ärztinnen und Ärzte; zur zahnärztlichen Rechtslage trifft die Quelle keine Aussage.

Was am Formular geändert wurde

Die AkdÄ gab die Überarbeitung am 1. September 2026 bekannt. Der Meldebogen bietet nach Angaben der Kommission eine klarere Benutzerführung und lässt sich auf Smartphone, Tablet und PC nutzen.

Pflichtfelder, automatische Plausibilitätsprüfungen und die Anknüpfung an internationale Standards sollen vollständigere Angaben und eine schnellere Weiterverarbeitung unterstützen. Das Formular wurde laut AkdÄ außerdem an aktuelle sicherheitstechnische Anforderungen angepasst. Jede bei der Kommission eingehende Meldung zu UAW oder Medikationsfehlern wird bewertet.

Worauf sich der berufsrechtliche Hinweis bezieht

Nach Darstellung der AkdÄ verpflichtet die ärztliche (Muster-)Berufsordnung Ärztinnen und Ärzte dazu, der AkdÄ unerwünschte Arzneimittelwirkungen mitzuteilen, die ihnen aus ihrer ärztlichen Behandlungstätigkeit bekannt werden.

Die Quelle belegt nicht, dass diese Formulierung im Kammerrecht aller Länder wortgleich gilt. Aus der Modernisierung des Formulars lässt sich weder eine neue Meldepflicht noch eine Aussage über die Pflichten von Zahnärztinnen und Zahnärzten ableiten.

Was ärztliche Praxen jetzt prüfen können

Für den Praxisablauf bieten sich zwei kleine Schritte an:

  • Gespeicherte Direktlinks zum Meldebogen öffnen und testen. Veraltete oder nicht mehr funktionierende Verweise können bei Bedarf durch den offiziellen Einstieg auf der AkdÄ-Website ersetzt werden.
  • Den offiziellen Einstieg dort hinterlegen, wo die Praxis ihre internen Informationen zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) führt.

Das sind organisatorische Hinweise, keine rechtliche Beratung. Die AkdÄ-Mitteilung nennt keine neue Frist.

Quellen