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Warum eine gültig aussehende Gesundheitskarte plötzlich scheitern kann

Seit dem TSL-Update vom 28. August sind bestimmte RSA-eGK-Zertifikatsketten nicht mehr vertrauenswürdig. Was Praxen prüfen sollten.

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Eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) steckt im Terminal, das aufgedruckte Ablaufdatum ist noch nicht erreicht – und trotzdem lässt sie sich nicht einlesen. Der Grund kann in einem seltenen Ausnahmefall nicht das sichtbare Ablaufdatum, sondern die Zertifikatskette und die Vertrauensliste der Telematikinfrastruktur (TI) sein.

Der Haken am sichtbaren Ablaufdatum

Am 28. August 2026 hat die gematik im regulären Update der Trusted Service List (TSL) bestimmte Zertifizierungsstellen für ältere, RSA-basierte eGK-Zertifikate entfernt – genauer: RSA-eGK-CAs mit Ablaufdatum vor 2028. Die TSL legt fest, welchen Zertifikatsketten Komponenten der TI vertrauen.

Wichtig ist die Unterscheidung: Die Frist „vor 2028“ bezieht sich auf die Zertifizierungsstellen, nicht auf das auf die Gesundheitskarte gedruckte Ablaufdatum. Eine äußerlich gültige Karte kann technisch dennoch scheitern, wenn ihre Zertifikatskette nicht mehr als vertrauenswürdig bewertet wird.

Die gematik erwartet keine allgemeinen Einschränkungen, weil nach ihrer Angabe inzwischen alle Gesundheitskarten mit ECC-Zertifikaten ausgestattet sind. Ein Fehler nach dem Stichtag ist deshalb kein Beweis für eine RSA-Altkarte. Häufigere Ursachen an Karte, Terminal, Verbindung oder Konfiguration müssen weiterhin geprüft werden.

Prüfschritte bei Fehlermeldungen

  1. Prüfen Sie, ob nur eine einzelne eGK oder mehrere Karten betroffen sind.
  2. Stecken Sie die Karte erneut korrekt ein und prüfen Sie sie auf sichtbare Schäden.
  3. Nutzen Sie ein zweites Terminal, falls eines vorhanden ist.
  4. Lassen Sie bei mehreren betroffenen Karten oder Terminals den TI-Status und die Praxis-IT prüfen.
  5. Verweisen Sie die betroffene Person an die ausgebende Krankenkasse, wenn nur diese eGK dauerhaft scheitert.
  6. Dokumentieren Sie Fehlercode, Zeitpunkt und Terminal; versenden Sie keine Gesundheitsdaten über unsichere Supportkanäle.

Verschiedene Karten, verschiedene Fristen

Die ECC-Umstellung betrifft unterschiedliche Komponenten und Fehlerbilder:

  • Heilberufs- und Praxisausweise der Generation 2.0 ohne ECC (HBA und SMC-B) durften bis zum 30. Juni 2026 genutzt werden.
  • RSA-Karten für eHealth-Kartenterminals (gSMC-KT der Generation 2.0) dürfen laut gematik noch bis zum 31. Dezember 2026 eingesetzt werden.
  • Konnektoren sowie Primärsystem- und KIM-Komponenten mussten für die ECC-Nutzung bereits zuvor vorbereitet beziehungsweise aktualisiert werden.

Ein ungeeigneter HBA oder eine ungeeignete SMC-B kann Praxisfunktionen breit treffen. Eine einzelne problematische eGK spricht eher für ein kartenbezogenes Problem. Die Fristen dürfen deshalb bei der Fehlersuche nicht vermischt werden.

Was die Praxis jetzt prüfen sollte

  • Erfassen Sie vorhandene gSMC-KT und deren Generation im Inventar.
  • Benennen Sie eine verantwortliche Person und einen Tauschtermin vor dem 31. Dezember 2026.
  • Lassen Sie sich den ECC-Stand von PVS, KIM und TI-Komponenten schriftlich vom Dienstleister bestätigen.
  • Warten Sie mit dem Austausch nicht auf einen Ausfall.

Die Auflösung des scheinbaren Widerspruchs: Eine Karte kann äußerlich gültig wirken, während die TI ihrer Zertifikatskette nicht mehr vertraut. Bei einem anhaltenden Einzelfehler bleibt die ausgebende Krankenkasse die richtige Ansprechpartnerin.

Quelle