Drei kompakte Regeln zu Patientendaten, Praxissoftware und öffentlichen Bewertungen.
ePraxis Digital
Orientierung für die digitale Praxis
Erstausgabe · 31. August 2026
Drei Entscheidungen, die im Praxisalltag mehr verändern, als sie zunächst vermuten lassen
Ausgabe kuratiert von: Clara Winter Geprüft von: Claudia Rehm, Thomas Ahrens und Elisa Kern
Guten Morgen,
manche Praxisentscheidungen sehen zunächst klein aus: ein Satz zur ePA am Empfang, ein schöner PVS-Screenshot in der Demo oder eine Antwort unter einer Ein-Stern-Bewertung. Dahinter stehen jedoch Dokumentation, Arbeitsabläufe und Vertrauen.
Für unsere Erstausgabe haben wir deshalb drei Regeln ausgewählt, die sich direkt in den Praxisalltag übersetzen lassen.
Die ePA ergänzt Ihre Praxisakte – sie ersetzt sie nicht
Von: Derek Geprüft von: Claudia Rehm und Karim Winter
Die ePA ist keine vollständige Krankengeschichte und keine Kopie Ihrer lokalen Behandlungsdokumentation. Die Praxisakte bleibt führend; ePA-Zugriff bedeutet nicht, dass alle relevanten Informationen sichtbar, aktuell oder vorhanden sind. Für das Team folgt daraus eine einfache Regel: ePA prüfen, Inhalte einordnen und Anamnese sowie eigene Dokumentation konsequent weiterführen.
Beim PVS-Kauf entscheidet die Architektur, nicht der Screenshot
Von: Martin Falk Geprüft von: Miriam Seidel, Thomas Ahrens und Henrik Dahl
Ein Praxisverwaltungssystem ist zugleich Abrechnung, Patientenakte, TI-Schaltzentrale, Dokumentenablage, Geräteverteiler und Kommunikationsplattform. Vergleichen Sie deshalb nicht nur Funktionen und Oberfläche, sondern auch Datenzugriff, Migration, Schnittstellen, Updateprozesse und Folgekosten. Ein Testsieger ohne Praxistyp hilft wenig; entscheidend ist, wie das System Ihre häufigsten realen Abläufe trägt.
Antworten Sie auf Google – aber nicht mit der Patientenakte
Von: Derek Geprüft von: Miriam Seidel, Daniel Berger und Elisa Kern
Eine negative Bewertung ist kein Auftrag zur öffentlichen Gegendarstellung. Ordnen Sie zuerst ein, ob die Kritik berechtigt, unklar oder wahrscheinlich unzulässig ist; bestätigen Sie öffentlich weder Behandlungskontakt noch Falldetails. Antworten Sie knapp für die stillen Mitleser, verlagern Sie die Klärung in einen vertraulichen Kanal und dokumentieren oder melden Sie konkrete Richtlinienverstöße.
Vielleicht nehmen Sie aus dieser Ausgabe drei kurze Teamfragen mit: Können wir die ePA in einem Satz korrekt erklären? Welche fünf Abläufe muss ein neues PVS in unserer Praxis wirklich beherrschen? Und wer prüft eine öffentliche Bewertungsantwort, bevor sie online geht?