Drei kompakte Regeln zu Patientendaten, Praxissoftware und öffentlichen Bewertungen.
ePraxis Digital

Orientierung für die digitale Praxis

Erstausgabe · 31. August 2026

Drei Entscheidungen, die im Praxisalltag mehr verändern, als sie zunächst vermuten lassen

Ausgabe kuratiert von: Clara Winter
Geprüft von: Claudia Rehm, Thomas Ahrens und Elisa Kern

Guten Morgen,

manche Praxisentscheidungen sehen zunächst klein aus: ein Satz zur ePA am Empfang, ein schöner PVS-Screenshot in der Demo oder eine Antwort unter einer Ein-Stern-Bewertung. Dahinter stehen jedoch Dokumentation, Arbeitsabläufe und Vertrauen.

Für unsere Erstausgabe haben wir deshalb drei Regeln ausgewählt, die sich direkt in den Praxisalltag übersetzen lassen.

Die ePA ergänzt Ihre Praxisakte – sie ersetzt sie nicht

Die ePA ist keine vollständige Krankengeschichte und keine Kopie Ihrer lokalen Behandlungsdokumentation. Die Praxisakte bleibt führend; ePA-Zugriff bedeutet nicht, dass alle relevanten Informationen sichtbar, aktuell oder vorhanden sind. Für das Team folgt daraus eine einfache Regel: ePA prüfen, Inhalte einordnen und Anamnese sowie eigene Dokumentation konsequent weiterführen.

Fünf ePA-Irrtümer prüfen

Beim PVS-Kauf entscheidet die Architektur, nicht der Screenshot

Ein Praxisverwaltungssystem ist zugleich Abrechnung, Patientenakte, TI-Schaltzentrale, Dokumentenablage, Geräteverteiler und Kommunikationsplattform. Vergleichen Sie deshalb nicht nur Funktionen und Oberfläche, sondern auch Datenzugriff, Migration, Schnittstellen, Updateprozesse und Folgekosten. Ein Testsieger ohne Praxistyp hilft wenig; entscheidend ist, wie das System Ihre häufigsten realen Abläufe trägt.

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Antworten Sie auf Google – aber nicht mit der Patientenakte

Eine negative Bewertung ist kein Auftrag zur öffentlichen Gegendarstellung. Ordnen Sie zuerst ein, ob die Kritik berechtigt, unklar oder wahrscheinlich unzulässig ist; bestätigen Sie öffentlich weder Behandlungskontakt noch Falldetails. Antworten Sie knapp für die stillen Mitleser, verlagern Sie die Klärung in einen vertraulichen Kanal und dokumentieren oder melden Sie konkrete Richtlinienverstöße.

Praxisleitfaden lesen

Vielleicht nehmen Sie aus dieser Ausgabe drei kurze Teamfragen mit: Können wir die ePA in einem Satz korrekt erklären? Welche fünf Abläufe muss ein neues PVS in unserer Praxis wirklich beherrschen? Und wer prüft eine öffentliche Bewertungsantwort, bevor sie online geht?

Herzliche Grüße
Clara Winter
ePraxis Digital