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HSM-B: Wann Ihre Zahnarztpraxis den virtuellen Praxisausweis nutzen kann

Mit der HSM-B kann der Praxisausweis ohne Chipkarte auskommen. Prüfen Sie TI-Gateway, verbleibende Kartenterminals und Kosten vor einer Umstellung.

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Wenn Sie den Praxisausweis Ihrer Zahnarztpraxis erneuern oder den TI-Zugang umstellen wollen, kommt eine kartenlose Alternative infrage: die HSM-B, auch SM-B genannt. Sie setzt ein unterstützendes TI-Gateway voraus, bei dem die Konnektorleistung im Rechenzentrum statt in einer lokalen Box erbracht wird. Mit einem lokalen Einbox-Konnektor lässt sie sich nicht nutzen; aus dieser Option allein ergibt sich deshalb kein Grund, eine funktionierende Anbindung umzubauen.

Ein KZBV-Fachbeitrag in der zm-Ausgabe vom 1. November 2026 erläutert den Bestellweg für Zahnarztpraxen. Das ist ein aktueller Erklärbeitrag, kein heute beginnender bundesweiter Rollout. Den technischen Ansatz hatte die gematik bereits im Mai im Praxistest beschrieben.

Der Praxisausweis wird kartenlos, das Kartenterminal bleibt

Bisher steckt die Institutionskarte SMC-B im Kartenterminal. Bei der HSM-B werden die Schlüssel und Zertifikate für die Identität Ihrer Praxis in einem geschützten Sicherheitsmodul beim TI-Gateway verarbeitet. Damit entfallen die physische Ausweiskarte und die zugehörigen wiederkehrenden PIN-Eingaben vor Ort.

Ihre Gesundheitskarten-Lesegeräte können Sie deswegen nicht abschaffen: Kartenterminals bleiben für die elektronische Gesundheitskarte und den elektronischen Heilberufsausweis erforderlich. Die HSM-B ersetzt weder die Patientenkarte noch Ihren persönlichen Heilberufsausweis.

Prüfen Sie zuerst Ihre vorhandene Anbindung

Sie nutzen einen lokalen Konnektor: Bestellen Sie nicht allein aufgrund der kartenlosen Alternative eine HSM-B. Klären Sie diese Option, wenn ein TI-Gateway-Wechsel ohnehin ansteht. Vergleichen Sie dabei den entfallenden Kartenaufwand mit Umstellung und Gesamtkosten. Der KZBV-Beitrag nennt höhere Ausweiskosten; lassen Sie sich deshalb ein aktuelles Angebot für Ihre Praxis geben.

Sie nutzen oder planen ein TI-Gateway: Fragen Sie Ihren Anbieter, ob er die HSM-B für Ihre Praxis unterstützt, welche Angaben für den Antrag benötigt werden und wie Aktivierung sowie Übergang ablaufen. Voraussetzung für den Antrag sind nach dem KZBV-Beitrag ein Vertrag und ein Kundenkonto bei einem für den HSM-B-Betrieb zugelassenen TI-Gateway-Anbieter. Die Antragstellung beginnt weiterhin im Portal Ihrer zuständigen KZV; statt der Chipkarte erhalten Sie einen Aktivierungscode.

Den größeren Zusammenhang erklärt unser Überblick zur Telematikinfrastruktur.

Quellen