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Bundestag beschließt Notfallreform: Was künftige Terminkontingente für Praxen bedeuten
Der Bundestag hat die Notfallreform beschlossen. Für Praxen entsteht daraus noch keine neue Quote; maßgeblich bleiben derzeit die geltenden KV-Regeln.
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Müssen Praxen jetzt sofort zusätzliche Termine für die Terminservicestelle freihalten? Nein. Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 zwar die Notfallreform beschlossen. Der konkrete Umfang, den eine Praxis künftig melden soll, muss regional aber erst festgelegt werden.
Der im parlamentarischen Verfahren ergänzte Punkt kann den Alltag vertragsärztlicher und psychotherapeutischer Praxen künftig deutlich verändern. Für Ihren Terminplan ergibt sich daraus heute jedoch noch keine neue Quote.
Was der Bundestag beschlossen hat
Nach der vom Bundestag beschlossenen Ausschussfassung sollen Vertragsärzte der Terminservicestelle Termine in dem Umfang melden, den die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen festlegt. Kommt diese Festlegung bis zum 1. März 2027 ganz oder teilweise nicht zustande, soll das Schiedsamt entscheiden. Bestehende KV-Vorgaben zum Umfang der Terminmeldung sollen bis zur neuen Festlegung fortgelten.
Die KBV bezeichnet die Änderung als feste Terminkontingente und kritisiert sie als Eingriff in die Terminsteuerung. Das ist die Position der Standesvertretung, nicht bereits eine feststehende Folge für jeden Praxisablauf.
Die Änderung nennt die vertragsärztliche Versorgung; die KBV bezieht in ihrer Einordnung auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein. Für Zahnarztpraxen ergibt sich aus dieser Regelung keine entsprechende Terminmeldepflicht.
Was noch nicht feststeht
Aus dem Bundestagsbeschluss ergibt sich keine bundesweit einheitliche Zahl von Terminen pro Praxis. Offen ist auch, ob und wie der spätere Umfang nach Arzt, Versorgungsauftrag, Praxis, Standort oder Fachgruppe differenziert wird. Leiten Sie für Teilzeit, Jobsharing, Berufsausübungsgemeinschaften oder mehrere Standorte deshalb keine proportionale Quote ab.
Zudem ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Nach unabhängiger Einordnung des Deutschen Ärzteblatts soll der Bundesrat die Reform voraussichtlich am 20. November beraten. Seine Zustimmung ist nicht erforderlich; die Länder könnten aber den Vermittlungsausschuss anrufen.
Die Reform ordnet zugleich die Notfallversorgung breiter neu: Der Bundestag nennt Integrierte Notfallzentren und eine engere digitale Zusammenarbeit von 112 und 116117 als Kernpunkte.
Vier sinnvolle Vorbereitungen
- Benennen Sie im Praxismanagement eine Person, die Rundschreiben und Portalhinweise Ihrer KV zur Terminservicestelle verfolgt.
- Dokumentieren Sie, welche Termine Sie heute melden, über welchen Weg und nach welcher bestehenden KV-Regel.
- Prüfen Sie nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, ob Ihre KV einen neuen Umfang, einen Starttermin oder technische Vorgaben veröffentlicht hat.
- Passen Sie Terminarten und Zuständigkeiten erst auf Grundlage einer offiziellen regionalen Vorgabe an.
Die wichtigste Botschaft: Reservieren Sie nicht vorsorglich zusätzliche Termine. Dokumentieren Sie Ihren heutigen Meldeprozess – und warten Sie auf die konkrete Vorgabe Ihrer KV.