News

DMP Herzinsuffizienz startet in Hessen: Was Praxen ab 1. Oktober beachten müssen

Das DMP Herzinsuffizienz startet in Hessen am 1. Oktober 2026. Welche Praxen teilnehmen können, welches Formular gilt und was beim DMP KHK zu beachten ist.

Für diesen Artikel wurde generative KI als Werkzeug bei der Recherche, beim Schreiben und bei der Prüfung eingesetzt. Ein Mensch hat den Artikel vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft und freigegeben. Mehr zu unserem Umgang mit KI.

In Hessen beginnt am 1. Oktober 2026 die Einschreibung und Versorgung im neuen Disease-Management-Programm (DMP) Chronische Herzinsuffizienz. DMP sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch erkrankte Menschen. Teilnehmen können hausärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH). Einschreiben dürfen sie Versicherte beteiligter gesetzlicher Krankenkassen erst, wenn die KVH ihre Teilnahme genehmigt hat.

Welche Rolle die Praxis im Programm übernimmt, richtet sich nach dem hessischen Vertrag. Für kardiologische Facharztpraxen ist eine koordinierende Tätigkeit nach den KVH-Unterlagen nur in Ausnahmefällen und nach gesondertem Schreiben vorgesehen.

Vor der ersten Einschreibung

Wer teilnehmen möchte, reicht die Teilnahmeerklärung beim KVH-Mitgliederservice Sonderverträge ein. Die Unterlagen können per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden. Die KVH prüft die vertraglichen Teilnahmevoraussetzungen. Die Vertragsunterlagen und die Teilnahmeerklärung stehen auf der KVH-Seite zum DMP Chronische Herzinsuffizienz.

Erst nach der Genehmigung durch die KVH darf die Praxis Versicherte einschreiben und Leistungen im DMP erbringen. Praktisch heißt das: Teilnahmeerklärung senden, Genehmigung abwarten und erst dann mit der Einschreibung beginnen.

Bei der Einschreibung

Für die medizinische Einschreibung nennt Anlage 13 der DMP-Anforderungen-Richtlinie eine gesicherte chronische Herzinsuffizienz bei systolischer Dysfunktion sowie eine bildgebend bestimmte linksventrikuläre Ejektionsfraktion (LVEF) von höchstens 40 Prozent. Ab dem 1. Oktober 2026 ist nach Angaben der KVH außerdem die neue Teilnahme- und Einwilligungserklärung mit der Formularnummer 070F zu verwenden.

Zur Zielgruppe gehören außerdem Patientinnen und Patienten, bei denen diese systolische Dysfunktion mit einer LVEF von höchstens 40 Prozent früher gesichert wurde und sich die LVEF unter medikamentöser Therapie inzwischen verbessert hat.

Eine gleichzeitige Einschreibung in das DMP Koronare Herzkrankheit (KHK) und das DMP Chronische Herzinsuffizienz ist nicht vorgesehen. Sind die Voraussetzungen für beide Programme erfüllt, sollen Ärztin oder Arzt und versicherte Person gemeinsam entscheiden, welches Programm für die Versorgung geeigneter ist.

Nur für Praxen mit Patientenschulungen

Die Teilnahme am DMP setzt nicht automatisch voraus, dass die Praxis selbst Patientenschulungen anbietet. Wer solche Schulungen durchführen und abrechnen möchte, braucht dafür jedoch eine gesonderte Genehmigung der KVH nach Prüfung der Voraussetzungen und des Schulungszertifikats.

Was Praxisteams jetzt prüfen können

  1. Gehört die Praxis zu einer der von der KVH genannten hausärztlichen oder kardiologischen Arztgruppen?
  2. Ist die Teilnahmeerklärung vollständig an den KVH-Mitgliederservice Sonderverträge gesendet?
  3. Liegt die Genehmigung der KVH bereits vor?
  4. Ist das Formular 070F im tatsächlich verwendeten Formularweg beziehungsweise Praxisverwaltungssystem verfügbar? Falls nicht: Ist die Klärung mit KVH oder PVS-Anbieter angestoßen?
  5. Sind Fälle erkannt, in denen die Voraussetzungen für beide DMP vorliegen, damit Ärztin oder Arzt und versicherte Person gemeinsam das passendere Programm wählen können?
  6. Sind die KVH-Anlage mit Abrechnungsziffern und Pflichtdiagnosen geprüft und Zuständigkeiten für Erst- und Folgedokumentation sowie den Unterlagenversand festgelegt?
  7. Falls die Praxis selbst schulen will: Liegt auch dafür die gesonderte Genehmigung vor?

Das Programm startet zunächst in Hessen. Praxen in anderen Bundesländern sollten deshalb die Regelungen ihrer eigenen Kassenärztlichen Vereinigung prüfen und die hessischen Formulare nicht ungeprüft übernehmen.

Kurz gesagt

Hessen ist zum Start am 1. Oktober 2026 das erste Bundesland mit diesem DMP; die Hinweise in diesem Beitrag gelten nur für den hessischen Vertrag. Für teilnahmeberechtigte Praxen zählt vor allem die Reihenfolge: Teilnahme beantragen, Genehmigung abwarten, das Formular 070F verwenden und Versicherte nicht gleichzeitig in das DMP KHK und das DMP Herzinsuffizienz einschreiben. Wer Patientenschulungen anbieten will, braucht dafür zusätzlich eine eigene Genehmigung.

Quellen