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2027 steigt der EBM-Punktwert um 2,2 Prozent
Der Bewertungsausschuss hebt den Orientierungswert 2027 auf 13,0207 Cent an. Für Praxen ist das eine wichtige Planungsgröße – aber keine pauschale Umsatzgarantie.
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Der bundeseinheitliche Orientierungswert steigt zum 1. Januar 2027 um 2,2 Prozent auf 13,0207 Cent. Das hat der Bewertungsausschuss am 23. September beschlossen.
Der Orientierungswert ist der Eurobetrag, mit dem die Punkte vieler Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in Preise übersetzt werden. Für 2026 beträgt er 12,7404 Cent.
Was der Beschluss für Praxen bedeutet
Die Anhebung verändert die bundesweite Ausgangsbasis für die Vergütung vertragsärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen. Sie ist damit für Honorar- und Kostenplanung 2027 relevant.
Aus den 2,2 Prozent folgt jedoch nicht, dass der Umsatz jeder Praxis automatisch um 2,2 Prozent steigt. Die tatsächliche Honorarwirkung hängt unter anderem von Leistungsstruktur, Mengen- und Budgetregeln sowie den regionalen Honorarvereinbarungen ab.
Was Praxen jetzt tun können
- Den neuen Punktwert in die Planung für 2027 aufnehmen.
- Regionale Informationen der eigenen Kassenärztlichen Vereinigung beobachten.
- Nach Vorliegen der regionalen Regelungen mit den eigenen Leistungs- und Honorarzahlen rechnen.
- Die Steigerung nicht als pauschalen Ausgleich aller Kostensteigerungen verbuchen.
Der amtliche Beschluss nennt als Grundlage ein datengestütztes Verfahren. Bei den Personalkosten wurden die Verdiensterhebung 2024/2025 und die Anpassungsrate des MFA-Tarifvertrags 2025/2026 jeweils zur Hälfte berücksichtigt.