Darf Ihre Krankenkasse in die ePA schauen? Was das GeDIG wirklich vorsieht
Der GeDIG-Entwurf unterscheidet zwischen Leistungsdaten der Krankenkasse und Inhalten der elektronischen Patientenakte.
Informationen zur redaktionellen Arbeitsweise finden Sie unter Wie wir KI für bessere Inhalte einsetzen.
Der GeDIG-Entwurf unterscheidet zwischen Leistungsdaten der Krankenkasse und Inhalten der elektronischen Patientenakte.