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Verbandsmodell: Erstkontakt über die Hausarztpraxis
Der Hausärzteverband will Patientenkontakte und Überweisungen stärker über Hausarztpraxen koordinieren. Das ist eine Forderung, kein geltendes Recht.
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Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat im August 2026 ein Forderungspapier für ein Primärversorgungssystem vorgelegt. Seine Kernforderung: Die Hausarztpraxis soll erste Anlaufstelle sein und die weitere Versorgung koordinieren. Bei einer Umsetzung könnten sich Zugangs-, Termin- und Rückmeldewege ändern. Das Dokument ist eine Verbandsposition; daraus folgen keine neuen Praxispflichten.
Was der Verband konkret fordert
Nach dem Modell sollen Patientinnen und Patienten während der regulären Öffnungszeiten grundsätzlich zuerst ihre Hausarztpraxis kontaktieren – persönlich, telefonisch oder digital. Als vorgeschlagene Ausnahmen nennt das Papier Notfälle sowie den direkten Zugang zur Augenheilkunde, Gynäkologie und Psychotherapie. Für Kinder und Jugendliche sieht es Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte als primäre Anlaufstelle vor.
Für teilnehmende Patientinnen und Patienten wären HNO-Praxen und andere nicht genannte Fachrichtungen nach diesem Modell nicht die direkte erste Anlaufstelle. Das ist ein Vorschlag des Verbands; aus dem Papier folgt keine Änderung der heutigen Zugangsregeln.
Die Teilnahme soll freiwillig sein. Wer sich dafür entscheidet, soll die vereinbarten Versorgungswege anschließend verbindlich nutzen. Die Betreuung soll möglichst kontinuierlich über dieselbe Hausarztpraxis oder deren Vertretung laufen. Viele Anliegen sollen dort im Praxisteam abschließend bearbeitet und Patientinnen und Patienten bei Bedarf gezielt weitergeleitet werden. Auch bei stärkerer Teamversorgung und digitaler Unterstützung soll die medizinische Gesamtverantwortung bei Hausärztin oder Hausarzt bleiben.
Gefordert werden einfache Überweisungswege, verbindliche Termin- und Rückmeldeprozesse sowie die Rückgabe der weiteren Koordination an die Hausarztpraxis, sobald der fachärztliche Behandlungsauftrag abgeschlossen ist.
Digitale Einschätzung – aber im Praxisteam
Digitale Anwendungen sollen nach Vorstellung des Verbands die Einschätzung durch qualifiziertes Praxispersonal unterstützen. Eine zentrale digitale oder telefonische Ersteinschätzung über Krankenkassen oder die 116117, die während regulärer Öffnungszeiten an der Hausarztpraxis vorbeiführt, lehnt er ab. Den Notdienst außerhalb der regulären Sprechzeiten nimmt das Papier von dieser Erstkontaktregel aus.
Digitalisierung soll nach dieser Logik keinen Zugangsweg an der Praxis vorbei schaffen, sondern die Koordination durch das Praxisteam unterstützen. Offen bleibt, wie persönliche, telefonische und digitale Kontakte in einem gemeinsamen Arbeitsablauf zusammengeführt werden können, ohne parallele Eingangskanäle und zusätzliche Doppelarbeit zu erzeugen. Ob das Modell in der Praxis tatsächlich Wartezeiten verkürzt oder vor allem mehr Kontakte in Hausarztpraxen erzeugt, ist durch das Forderungspapier allein nicht belegt.
Mehr Verantwortung braucht mehr Kapazität
Der Verband verbindet die zusätzliche Steuerungsaufgabe mit Forderungen nach Teamversorgung und Finanzierung. Er fordert verlässliche Transformationszuschläge, dauerhafte Zuschläge für zusätzlich qualifizierte Gesundheitsberufe und eine Vergütung, die sich stärker an der Arbeit des hausärztlichen Praxisteams orientiert.
Diese Forderungen belegen weder eine künftige Finanzierung noch eine Entlastung. Sie beantworten außerdem nicht, wie zusätzlicher Koordinationsaufwand in Facharztpraxen vergütet und personell abgesichert werden könnte. Für diese Praxen bleiben Umfang und Dauer des Behandlungsauftrags, Terminpriorisierung, Rückmeldung, der Umgang mit direkt anfragenden Patientinnen und Patienten sowie Vergütung und Kapazitätsplanung offen. Auch bei Jobsharing und Teilzeit müssten Zuständigkeiten und Übergaben auf Praxisebene erst geregelt werden.
Das Papier ändert keine Praxisregeln
Das Forderungspapier ist die Position eines Verbands, kein beschlossenes Gesetz und kein amtlicher Umsetzungsbeschluss. Es ändert keine bestehenden Zugangs-, Termin-, Überweisungs- oder Vergütungsregeln. Auch die genannten Ausnahmen sind Vorschläge, keine geltende abschließende Liste.
Für Praxisinhaber sind deshalb vorerst vier Fragen entscheidend: Wer übernähme bei einer späteren Umsetzung die zusätzliche Steuerungsarbeit? Wie würden Informationen und Rückmeldungen zwischen den Versorgungsebenen organisiert? Wie ließen sich persönliche, telefonische und digitale Zugänge ohne parallele Arbeit bündeln? Und welche Finanzierung stünde bereit, falls neue Pflichten beschlossen werden? Erst die spätere gesetzliche und vertragliche Ausgestaltung wird zeigen, welche Abläufe gelten. Ob sie die Koordination verbessert oder zusätzliche Verwaltungsarbeit erzeugt, lässt sich erst nach einer Umsetzung bewerten.
Quellen
- Hausärztinnen- und Hausärzteverband: Forderungspapier zur Primärversorgung, Stand August 2026 — Primärquelle für die Verbandsforderungen
- Hausärztinnen- und Hausärzteverband: Pressemitteilung vom 28. August 2026 — Zusammenfassung desselben Herausgebers
- Deutsches Ärzteblatt: Primärversorgung – Hausärzteverband will klare Regeln, 31. August 2026 — unabhängige fachredaktionelle Einordnung